Beratung, Planung und Bauleitung von Projekten der Landschaftsarchitektur.
Persönliche Betreuung Ihres Projekts vom ersten Gespräch bis zur Abnahme.
Bearbeitung der Leistungsphase 1 bis 9 (entsprechend §40 Abs.1 Freianlagen der HOAI, aktuelle Fassung).
Die Leistungsphasen sind auch einzeln beauftragbar:
Die Abrechnung erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aktuelle Fassung.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Projekt.